Bei der Benutzung von Google Fonts, falls nicht lokal eingebunden, werden personenbezogene Daten in die USA exportiert . Aufgrund des Urteils des EuGH zu C311/18 vom 16.7.2020 wird von der Nutzung des Dienstes abgeraten. Legalweb.io erzeugt zwar eine Datenschutzerklärung, diese kann jedoch nicht den notwendigen Schutz bieten.


Legalweb.io dreht sich primär um einwilligungspflichtige Webdienste (Analyse- und Profilingtools, Chattools, ...).

Der bloße Einsatz von legalweb.io (oder eines Mitbewerbproduktes) macht eine Website nicht umfassend datenschutzkonform.

Es gibt zahlreiche Themen, die der Websitebetreiber immer selbst abhandeln muss, z. B. Aufbewahrungsfristen von Daten im Webshop, Laden von Programmbibliotheken, Einsatz von CDNs etc.


Google Fonts ist grundsätzlich kein Thema für die Datenschutzerklärung oder für das Consent Management Tool.


Wird Google Fonts rechtskonform am eigenen Server gehostet, braucht es weder eine Einwilligung, noch muss es extra in der Datenschutzinformation erwähnt werden.


Würde Google Fonts extern über Google bezogen, wäre es einwilligungspflichtig. Das hätte aber zur Folge, dass der Font nicht mit dem Aufruf der Website, sondern erst nach Einwilligung geladen würde. Vorher würde die Website in einem anderen Font angezeigt werden – mit teilweise übelsten Folgen weil unterschiedliche Fonts oft selbst bei identischer Schriftgröße unterschiedlich viel Platz benötigen. Kein Webdesigner der Welt wäre damit zufrieden. Daher macht das auch niemand so.

Aus diesem Grund ist Google Fonts nicht in legalweb.io integriert.


Weil wir aber wissen, dass viele Websitebetreiber Google Fonts einsetzen, weisen wir im legalweb.io Dashboard im Datenschutzgenerator sogar genau auf diese Problematik hin, obwohl es eigentlich nicht unser Thema ist. Auch bei Supportanfragen wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Google Fonts lokal eingebunden werden sollen.